1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Mietverhältnis zwischen Pro DJ Gear Vermietung - Nico Prokein (Einzelunternehmen), nachfolgend "Vermieter" genannt, und dem Auftraggeber, nachfolgend "Mieter" genannt.
Mit der Bestellung bzw. Einreichung eines Auftrags über die Website des Vermieters erkennt der Mieter die AGB an. Abweichenden Vereinbarungen dieser AGBs bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen. Angebote, Equipmentaufstellungen und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters zulässig.
Die Vermietung erfolgt nur an Personen mit Meldebescheinigung und wohnhaft in Deutschland.
Der Vermieter behält sich vor, Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Zustandekommen des Mietvertrages
Die Mietanfrage erfolgt in der Regel online über das entsprechende Anfrageformular, schriftlich (z.B. per E-Mail) oder telefonisch und stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, ein unterzeichnetes Angebot, einen unterzeichneten Mietvertrag oder die Übergabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter, kommt ein Vertragsabschluss zustande.
Die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (Personalausweis/Reisepass) ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Dies kann z.B. bei Übergabe der Mietgegenstände erfolgen.
3. Mietgegenstand und Leistungen
Vertrags- bzw. Mietgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung, im Angebot oder im Liefer- und Ausgabeschein aufgeführten Einzelgeräte und Bundles inkl. Zubehör.
Der Vermieter behält sich vor, aus sachlichen Gründen ein technisch gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen, sofern das ursprünglich bestellte Gerät kurzfristig nicht verfügbar ist.
4. Mietdauer, Rückgabe und Folgen bei verspäteter Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der fristgerechten Rückgabe.
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Angefangene Tage werden als ganze Tage berechnet.
Kann eine vereinbarte Lieferung, Abholung oder Rückgabe des Mietgegenstandes aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht wie vereinbart durchgeführt werden, trägt der Mieter sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten (z.B. für erneute Anfahrt, Transport, Lagerung oder sonstige Mehraufwendungen).
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in sauberem, vollständigem und funktionsfähigem Zustand einschließlich sämtlichem bereitgestellten Zubehör sowie Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialien zurückzugeben. Fehlende, beschädigte oder defekte Mietgegenstände sowie Zubehör und Kleinteile (z. B. Kabel, Adapter, Netzteile, Drehregler, Faderkappen, Knöpfe oder sonstige mitgelieferte Einzelteile) werden dem Mieter zum jeweiligen Neuwert, zuzüglich eventuell anfallender Versand-, Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände. Wird der Mietgegenstand nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche dem Vermieter den die durch Unbrauchbarkeit des Mietgegenstandes entstandenen Ertragsausfälle zu ersetzen.
Für stark verunreinigte Geräte werden die Reinigungskosten zu einem Stundensatz von 30,00 € berechnet. Bei optischen Beschädigungen (z.B. tiefe Kratzer, Dellen oder Brüche) werden die Kosten der Aufbereitung / Lackierung bzw. die daraus resultierende Wertminderung des Gerätes in Rechnung gestellt.
Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme des Mietgegenstandes bestätigt der Vermieter nicht, dass der Mietgegenstand mängelfrei übergeben wurde. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von zwei Werktagen vor. Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Für jeden angefangenen Tag, wird eine volle Tagesmiete gemäß aktueller Preisliste berechnet.
Soweit keine abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde (z.B. einvernehmliche Verlängerung des Mietzeitraumes), werden nicht fristgerecht zurückgegebene oder durch uns abgeholte Mietgegenstände die ersten 5 Tage nach dem vertraglich vereinbartem Rückgabetermin zum vollen Tagesmietpreis pro Kalendertag nachberechnet. Danach werden die Mietgegenstände zum aktuellen Neupreis, zuzüglich der bereits berechneten Miettage, in Rechnung gestellt, da ab diesem Zeitpunkt von einem Diebstahl der Mietgegenstände ausgegangen wird.
Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben oder verweigert der Mieter die Rückgabe, so wird der Mietgegenstand als entwendet gewertet und eine Strafanzeige wegen Diebstahls erstattet. Zusätzlich wird der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Neuwerts der nicht zurückgegebenen Mietgegenstände verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter zudem sämtliche daraus resultierenden Mehrkosten des Vermieters (z.B. Beschaffung von Ersatzgeräten für Folgeaufträge, Schadensersatzforderungen anderer Kunden, Verdienstausfall) zu tragen.
5. Mietpreise, Kaution und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich grundsätzlich nach der aktuellen Preisliste auf der Website und wird in vollen Tagen berechnet, kann jedoch in der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot abweichen und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
Eine Kaution kann unter Umständen erforderlich sein und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Die Höhe der Kaution wird individuell festgelegt und richtet sich insbesondere nach dem Neuwert und dem Zustand des Mietgegenstandes.
Die Zahlung der Kaution erfolgt vor der Übergabe in bar oder per Vorkasse bzw. Überweisung.
6. Gefahrenübergang und Mängelanzeige
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe ab Lager des Vermieters. Der Mieter bestätigt mit der Übernahme des Mietgegenstandes dessen einwandfreien Zustand, Vollständigkeit sowie die fehlerfreie Funktion. Erforderliches Zubehör ist beigefügt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand unmittelbar nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit, Funktionalität sowie offensichtliche Schäden zu überprüfen. Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt schriftlich angezeigt werden. Unterlässt der Mieter diese fristgerechte Anzeige, gilt der Mietgegenstand als vollständig und mängelfrei übergeben.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Mietgegenstandes geht mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter bzw. dessen Beauftragten über.
7. Sorgfaltspflichten und weitere Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, bestimmungsgemäß zu nutzen und im gleichen Zustand zurückzugeben wie erhalten. Möchte der Mieter die Geräte im Freien verwenden, bedarf es einer vorherigen Mitteilung und ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig. Im Falle eines Schadens ist der Mieter verpflichtet Schadenbegrenzung zu betreiben. Schäden, Verlust oder Diebstahl sind sofort dem Vermieter zu melden. Jegliche eigenständige Reparaturversuche des Mieters sind ausdrücklich untersagt und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen. Der Mietgegenstand ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht erlaubt. Der Mieter hat den Mietgegenstand in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen.
Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung des Mietgegenstandes. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung die Herausgabe des Mietgegenstandes unverzüglich zu verlangen.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Vermieter, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug des Mieters, hat der Mieter keinerlei Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen oder Ersatz für entgangene Nutzungsmöglichkeiten des Mietgegenstandes. Weitergehende Ansprüche gegen den Vermieter sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Verkauf sowie die Verpfändung des Mietgegenstandes ist untersagt. Von der Pfändung oder durch Inanspruchnahme Dritter ist der Vermieter ebenfalls unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.
Alle gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden.
8. Haftung, Versicherung und Schadensersatz
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand des Mietgegenstandes nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darunter auch verspätete oder nicht erbrachte Leistung sowie bei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
Der Mieter haftet für alle Arten von Schäden die wahrend der Mietzeit an dem Mietgegenstand und dem Zubehör durch ihn oder Dritte (z.B. Gäste) entstehen. Darunter auch Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transport-, Personen-, Feuer- und Wasserschäden sowie Witterung und Verschmutzung. Auch zufällige Beschädigung und Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter hat zudem für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat. Eine Haftung des Vermieters für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei einer Verwendung mit nicht durch den Vermieter abgestimmten technischen Geräten oder Zubehör.
Etwaige Mängel an dem Mietgegenstand sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an dem Mietgegenstand zu beheben oder einen anderen, gleichartigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche, die durch den Ausfall oder die Nicht-Verfügbarkeit von Ersatzmietgegenständen bedingt sein können, sind ausgeschlossen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Im Falle einer unvorhersehbaren Nicht-Verfügbarkeit eines gebuchten Artikels wird der Mieter unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückrückerstattet. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel am Mietgegenstand ausgeschlossen. Wird der Mietgegenstand auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an dem Mietgegenstand, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch des Vermieters gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Vermieters.
Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seitens des Vermieters kein Versicherungsschutz zugunsten des Mieters für die gemieteten Gegenstände besteht. Zur Absicherung möglicher Schäden, Verluste oder Haftpflichtansprüche wird dem Mieter dringend empfohlen, eigenverantwortlich eine geeignete Haftpflicht-, Veranstaltungs- und/oder Equipment-Versicherung abzuschließen.
9. Zahlungsfälligkeit und Folgen des Zahlungsverzugs
Die Mietgebühr ist grundsätzlich spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter in voller Höhe zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution oder vollständige Vorauskasse nach eigenem Ermessen vom Mieter zu verlangen. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug tritt dieser ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch ein.
Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die weitere Nutzung des Mietgegenstandes unverzüglich zu untersagen und dessen sofortige Rückgabe zu verlangen. Zudem ist der Vermieter berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters ist nur zulässig, wenn dessen Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Widerrufsrecht, Auftragsstornierung und Kündigung
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht aufgrund des festen Mietzeitraums nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Der Vermieter gewährt dem Mieter jedoch freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Möglichkeit, den Vertrag bis spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos zu stornieren. Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn, fällt der volle Mietpreis an. Die Stornierung bedarf der Schriftform (z. B. per E-Mail) und wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter wirksam (z.B. Stornierungsbestätigung per E-Mail).
Der Mietvertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter den Mietgegenstand vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.
Im Falle einer fristlosen Vertragskündigung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, sämtliche bereits übergebene Mietgegenstände unverzüglich zurückzugeben.
11. Datenschutz gemäß DSGVO
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung des Vermieters.
12. Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich Regensburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Ersatzbestimmung zu vereinbaren. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.